AGB - COMPU-DOC Roy Natho

COMPU-DOC Roy Natho
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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
COMPU-DOC Roy Natho.de
1. Geltungsbereich
1.1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und COMPU-DOC Roy Natho  gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende, ergänzende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, als COMPU-DOC Roy Natho ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn COMPU-DOC Roy Natho in Kenntnis der Bedingungen des Kunden eine Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt.
1.2. Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.
1.3. Ein Kunde ist Verbraucher, wenn der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2. Vertragsschluss
2.1. Der Vertrag kommt zustande, wenn COMPU-DOC Roy Natho innerhalb von fünf Tagen auf die Bestellung des Kunden hin diese bestätigt, die Ware aushändigt oder sie in den Versand gibt.
2.2. Bei Bestellungen auf elektronischem Wege wird COMPU-DOC Roy Natho den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung selbst stellt allerdings noch keine Annahme des Angebotes des Kunden durch COMPU-DOC Roy Natho dar.
3. Warenverfügbarkeit
3.1. Sind zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden keine Exemplare des von ihm ausgewählten Produkts verfügbar, teilt COMPU-DOC Roy Natho dem Kunden dies mit. Ist das Produkt dauerhaft nicht lieferbar, erhält der Kunde ebenso Nachricht. Ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande.
3.2. Ist das in der Bestellung bezeichnete Produkt nur vorübergehend nicht verfügbar, teilt COMPU-DOC Roy Natho dies ebenfalls unverzüglich mit. Bei einer Lieferverzögerung von mehr als zwei Wochen hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Im Übrigen ist COMPU-DOC Roy Natho in diesem Fall ebenfalls berechtigt, sich von dem Vertrag zu lösen. Hierbei wird COMPU-DOC Roy Natho dem Kunden eventuell bereits geleistete Zahlungen unverzüglich erstatten.
4. Lieferung und Gefahrübergang
4.1. Sind von COMPU-DOC Roy Natho Lieferfristen angegeben und zur Grundlage der Bestellung gemacht worden, verlängern sich solche Fristen bei Streik und in Fällen höherer Gewalt, und zwar für die Dauer der Verzögerung. Das Gleiche gilt, wenn der Kunde etwaige Mitwirkungspflichten nicht erfüllt.
4.2. Ist der Kunde Unternehmer, erfolgt die Lieferung ab Lager, wo sich auch der Erfüllungsort befindet. Auf Verlangen und Kosten des Kunden wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, ist COMPU-DOC Roy Natho berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.
4.3. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Kunden über. Ist der Kunde Unternehmer, geht beim Versendungskauf jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über.
4.4. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde in Verzug mit der Annahme gerät.
5. Preise und Versandkosten
5.1. Der angebotene Kaufpreis ist bindend. Gegenüber Verbrauchern ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.
5.2. Ist der Kunde Unternehmer, gibt COMPU-DOC Roy Natho lediglich den Nettopreis an. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist somit nicht in den Preisen von COMPU-DOC Roy Natho eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
5.3. Versandkosten werden jeweils entsprechend angegeben und sind vom Kunden zusätzlich zu tragen.
6. Rücksendekosten bei Ausübung des Widerrufsrechts
Macht der (Verbraucher-)Kunde von einem seinem Widerrufsrecht Gebrauch, hat er die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn er bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Andernfalls ist die Rücksendung für ihn kostenfrei.
7. Zahlungsmodalitäten
Die Zahlung des Kaufpreises bzw. der Vergütung ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig. Die Bezahlung erfolgt abhängig von der gewählten Bestellmethode.
8. Haftung für Mängel, Garantie
8.1. COMPU-DOC Roy Natho haftet für Sachmängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 434ff. BGB, soweit nachfolgend nicht abweichend bestimmt. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gem. §§ 478, 479 BGB).
8.2. Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährung von Sachmängelhaftungsansprüchen für von COMPU-DOC Roy Natho gelieferte neue Sachen 12 Monate, bei gebrauchten Sachen ist die Sachmängelhaftung ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche.
8.3. Bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch COMPU-DOC Roy Natho sowie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
8.4. Eine Garantie von COMPU-DOC Roy Natho besteht bei den gelieferten Waren nur, wenn diese ausdrücklich in der Produktbeschreibung zu dem jeweiligen Artikel abgegeben wurde.
8.5. Ansprüche auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von Ziff. 9 und sind im Übrigen ausgeschlossen.
9. Haftung für Schäden
9.1. COMPU-DOC Roy Natho haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbeschränkt.
9.2. Für Schäden infolge einfacher Fahrlässigkeit bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), also solchen Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf, ist die Haftung von COMPU-DOC Roy Natho der Höhe nach auf das vertragstypisch vorhersehbare Risiko beschränkt.
9.3. Für Schäden infolge einfacher Fahrlässigkeit bei der Verletzung nicht vertragswesentlicher Pflichten ist die Haftung von COMPU-DOC Roy Natho ausgeschlossen.
9.4. Die vorstehenden Regelungen über eine Haftungsbeschränkung und einen Haftungsausschluss gelten nicht bei Personenschäden (Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit) und nicht bei von COMPU-DOC Roy Natho abgegebenen Garantien und auch nicht bei Arglist.
9.5. Eine etwaige Haftung von COMPU-DOC Roy Natho nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.
9.6. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch für die Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von COMPU-DOC Roy Natho.
10. Eigentumsvorbehalt
10.1. Bei Verbrauchern behält sich COMPU-DOC Roy Natho das Eigentum an dem Kaufgegenstand bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises (gesicherte Forderung) vor.
10.2. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat COMPU-DOC Roy Natho unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die COMPU-DOC Roy Natho gehörenden Waren erfolgen.
10.3. Bei vertragswidrigem Verhalten durch den Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, ist COMPU-DOC Roy Natho berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts herauszuverlangen. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, darf COMPU-DOC Roy Natho diese Rechte nur geltend machen, wenn COMPU-DOC Roy Natho dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt hat oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
10.4. Ist der Kunde Unternehmer, behält sich COMPU-DOC Roy Natho das Eigentum darüber hinaus bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) vor, auch wenn die konkrete Ware bereits bezahlt wurde. Der Kunde ist befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen:
a) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei COMPU-DOC Roy Natho als Hersteller gilt. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt COMPU-DOC Roy Natho Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
b) Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe eines etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an COMPU-DOC Roy Natho ab. COMPU-DOC Roy Natho nimmt die Abtretung an. Die in Ziff. 10.2 genannten Pflichten des Kunden gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.
c) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde neben COMPU-DOC Roy Natho ermächtigt. COMPU-DOC Roy Natho verpflichtet sich, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber COMPU-DOC Roy Natho nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist und kein sonstiger Mangel der Leistungsfähigkeit des Kunden vorliegt. Ist dies aber der Fall, so kann COMPU-DOC Roy Natho verlangen, dass der Kunde COMPU-DOC Roy Natho die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
d) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die Forderungen von COMPU-DOC Roy Natho um mehr als 10%, wird COMPU-DOC Roy Natho auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach Wahl von COMPU-DOC Roy Natho freigeben.
11. Software
11.1. Bei von COMPU-DOC Roy Natho angebotener Software handelt es sich um urheberrechtlich oder anderweitig geschützte Werke.
11.2. Für den Verkauf von Software gelten über diese AGB hinaus die Geschäfts- und Nutzungsbedingungen des Herstellers für die jeweilige Software. Diese liegen den Datenträgern regelmäßig bei oder befinden sich auf ihnen.
11.3. Regelmäßig wird dem Käufer in den Nutzungsbedingungen des Herstellers nur ein einfaches, unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt, d.h. er darf diese weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen Vereinbarung.
11.4. Mit Vertragsschluss erkennt der Kunde auch die Geschäfts- und Nutzungsbedingungen für die jeweilige Software gegenüber dem Hersteller an.
12. Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung
12.1. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von COMPU-DOC Roy Natho anerkannt sind. Außerdem ist der Kunde zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
12.2. Die Rechte und Pflichten aus den mit COMPU-DOC Roy Natho geschlossenen Verträgen können von dem Kunden nicht ohne Einwilligung von COMPU-DOC Roy Natho auf einen Dritten übertragen werden.
12.3. Sofern eine ohne Zustimmung von COMPU-DOC Roy Natho vorgenommene Abtretung gem. § 354a HGB dennoch wirksam ist, wird hierdurch das Recht von COMPU-DOC Roy Natho, mit etwaigen Gegenforderungen auch gegenüber dem Kunden (Altgläubiger) aufzurechnen, nicht berührt.
13. Export
COMPU-DOC Roy Natho weist darauf hin, dass die Ausfuhr der gelieferten Waren nur mit vorheriger behördlicher Zustimmung erfolgen darf. Verbindliche Auskünfte bezogen auf die Ausfuhr erteilt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Eschborn/Taunus, www.bafa.de. Die Zustimmungserklärungen sind vom Kunden vor der Verbringung der Ware einzuholen.
14. Vertragssprache, Anwendbares Recht, Gerichtsstand
14.1. Die Vertragssprache ist deutsch.
14.2. Auf Verträge zwischen dem Kunden und COMPU-DOC Roy Natho findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
14.3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten i.S.d. Handelsgesetzbuches, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen das für Magdeburg zuständige Gericht. Das Gleiche gilt, soweit der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder der im Klagewege in Anspruch zu nehmende Kunde nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder sein gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. COMPU-DOC Roy Natho ist berechtigt, auch am Sitz des Kunden zu klagen.
15 Schlussbestimmungen  
Auf den gesamten Vertrag findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Die Geltung des einheitlichen UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Sollten sich einzelne Geschäftsbedingungen als unwirksam erweisen, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
Stand: März 2019
Copyright © 2019 -COMPU-DOC Roy Natho


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