1.1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem
Kunden und COMPU-DOC Roy
Natho gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen
Fassung. Abweichende, ergänzende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden
werden nur dann Vertragsbestandteil, als COMPU-DOC
Roy Natho ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dies gilt
auch dann, wenn COMPU-DOC
Roy Natho in Kenntnis der Bedingungen des Kunden eine Lieferung
an den Kunden vorbehaltlos ausführt.
1.2. Diese AGB gelten sowohl gegenüber
Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen
Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.
1.3. Ein Kunde ist Verbraucher, wenn der
Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht seiner gewerblichen oder
selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist
Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft,
die beim Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder
selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2.
Vertragsschluss
2.1. Der Vertrag kommt zustande, wenn COMPU-DOC Roy Natho
innerhalb von fünf Tagen auf die Bestellung des Kunden hin diese bestätigt, die
Ware aushändigt oder sie in den Versand gibt.
2.2. Bei Bestellungen auf elektronischem Wege
wird COMPU-DOC Roy Natho
den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung selbst
stellt allerdings noch keine Annahme des Angebotes des Kunden durch COMPU-DOC Roy Natho
dar.
3.
Warenverfügbarkeit
3.1. Sind zum Zeitpunkt der Bestellung des
Kunden keine Exemplare des von ihm ausgewählten Produkts verfügbar, teilt COMPU-DOC Roy Natho
dem Kunden dies mit. Ist das Produkt dauerhaft nicht lieferbar, erhält der
Kunde ebenso Nachricht. Ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande.
3.2. Ist das in der Bestellung bezeichnete
Produkt nur vorübergehend nicht verfügbar, teilt COMPU-DOC Roy Natho
dies ebenfalls unverzüglich mit. Bei einer Lieferverzögerung von mehr als zwei
Wochen hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Im Übrigen ist COMPU-DOC Roy Natho in
diesem Fall ebenfalls berechtigt, sich von dem Vertrag zu lösen. Hierbei wird COMPU-DOC Roy Natho
dem Kunden eventuell bereits geleistete Zahlungen unverzüglich erstatten.
4.
Lieferung und Gefahrübergang
4.1. Sind von COMPU-DOC Roy Natho Lieferfristen
angegeben und zur Grundlage der Bestellung gemacht worden, verlängern sich
solche Fristen bei Streik und in Fällen höherer Gewalt, und zwar für die Dauer
der Verzögerung. Das Gleiche gilt, wenn der Kunde etwaige Mitwirkungspflichten
nicht erfüllt.
4.2. Ist der Kunde Unternehmer, erfolgt die
Lieferung ab Lager, wo sich auch der Erfüllungsort befindet. Auf Verlangen und
Kosten des Kunden wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt
(Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, ist COMPU-DOC Roy Natho
berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen,
Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.
4.3. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und
der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf
den Kunden über. Ist der Kunde Unternehmer, geht beim Versendungskauf jedoch
die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der
Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den
Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung
bestimmten Person oder Anstalt über.
4.4. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist
diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine
vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts
entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde in Verzug
mit der Annahme gerät.
5. Preise und Versandkosten
5.1. Der angebotene Kaufpreis ist bindend.
Gegenüber Verbrauchern ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.
5.2. Ist der Kunde Unternehmer, gibt COMPU-DOC Roy Natho
lediglich den Nettopreis an. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist somit nicht in
den Preisen von COMPU-DOC
Roy Natho eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag
der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
5.3. Versandkosten werden jeweils entsprechend
angegeben und sind vom Kunden zusätzlich zu tragen.
6.
Rücksendekosten bei Ausübung des Widerrufsrechts
Macht der (Verbraucher-)Kunde von einem
seinem Widerrufsrecht Gebrauch, hat er die regelmäßigen Kosten der Rücksendung
zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der
Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt
oder wenn er bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch
nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht
hat. Andernfalls ist die Rücksendung für ihn kostenfrei.
7.
Zahlungsmodalitäten
Die Zahlung des Kaufpreises bzw. der
Vergütung ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig. Die Bezahlung erfolgt
abhängig von der gewählten Bestellmethode.
8. Haftung für Mängel, Garantie
8.1. COMPU-DOC
Roy Natho haftet für Sachmängel nach den hierfür geltenden
gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 434ff. BGB, soweit nachfolgend nicht
abweichend bestimmt. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften
bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gem. §§ 478,
479 BGB).
8.2. Gegenüber Unternehmern beträgt die
Verjährung von Sachmängelhaftungsansprüchen für von COMPU-DOC Roy Natho
gelieferte neue Sachen 12 Monate, bei gebrauchten Sachen ist die
Sachmängelhaftung ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche.
8.3. Bei Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit und bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung durch COMPU-DOC
Roy Natho sowie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder
bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie gelten die gesetzlichen
Verjährungsfristen.
8.4. Eine Garantie von COMPU-DOC Roy Natho
besteht bei den gelieferten Waren nur, wenn diese ausdrücklich in der
Produktbeschreibung zu dem jeweiligen Artikel abgegeben wurde.
8.5. Ansprüche auf Schadensersatz bzw. Ersatz
vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von Ziff. 9 und sind im
Übrigen ausgeschlossen.
9.
Haftung für Schäden
9.1. COMPU-DOC
Roy Natho haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
unbeschränkt.
9.2. Für Schäden infolge einfacher Fahrlässigkeit
bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), also
solchen Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des
Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig
vertraut und vertrauen darf, ist die Haftung von COMPU-DOC Roy Natho
der Höhe nach auf das vertragstypisch vorhersehbare Risiko beschränkt.
9.3. Für Schäden infolge einfacher
Fahrlässigkeit bei der Verletzung nicht vertragswesentlicher Pflichten ist die
Haftung von COMPU-DOC
Roy Natho ausgeschlossen.
9.4. Die vorstehenden Regelungen über eine
Haftungsbeschränkung und einen Haftungsausschluss gelten nicht bei Personenschäden
(Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit) und nicht bei von COMPU-DOC Roy Natho
abgegebenen Garantien und auch nicht bei Arglist.
9.5. Eine etwaige Haftung von COMPU-DOC Roy Natho
nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen
unberührt.
9.6. Die vorstehenden Haftungsregelungen
gelten auch für die Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von COMPU-DOC Roy Natho.
10. Eigentumsvorbehalt
10.1. Bei
Verbrauchern behält sich COMPU-DOC
Roy Natho das Eigentum an dem Kaufgegenstand bis zur
vollständigen Zahlung des Kaufpreises (gesicherte Forderung) vor.
10.2. Die
unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der
gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit
übereignet werden. Der Kunde hat COMPU-DOC
Roy Natho unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und
soweit Zugriffe Dritter auf die COMPU-DOC
Roy Natho gehörenden Waren erfolgen.
10.3. Bei
vertragswidrigem Verhalten durch den Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des
fälligen Kaufpreises, ist COMPU-DOC
Roy Natho berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag
zurückzutreten und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts und des
Rücktritts herauszuverlangen. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht,
darf COMPU-DOC Roy Natho
diese Rechte nur geltend machen, wenn COMPU-DOC
Roy Natho dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur
Zahlung gesetzt hat oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen
Vorschriften entbehrlich ist.
10.4. Ist
der Kunde Unternehmer, behält sich COMPU-DOC
Roy Natho das Eigentum darüber hinaus bis zur vollständigen Bezahlung
aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer
laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) vor, auch wenn die
konkrete Ware bereits bezahlt wurde. Der Kunde ist befugt, die unter
Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu
veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die
nachfolgenden Bestimmungen:
a) Der
Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder
Verbindung der Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei COMPU-DOC Roy Natho
als Hersteller gilt. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung
mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt COMPU-DOC Roy Natho
Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten
oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das
Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
b) Die aus
dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen
Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe eines etwaigen
Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an COMPU-DOC Roy Natho
ab. COMPU-DOC Roy Natho
nimmt die Abtretung an. Die in Ziff. 10.2 genannten Pflichten des Kunden gelten
auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.
c) Zur
Einziehung der Forderung bleibt der Kunde neben COMPU-DOC Roy Natho ermächtigt. COMPU-DOC Roy Natho verpflichtet
sich, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen
Zahlungsverpflichtungen gegenüber COMPU-DOC
Roy Natho nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, kein Antrag
auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist und kein sonstiger Mangel
der Leistungsfähigkeit des Kunden vorliegt. Ist dies aber der Fall, so kann COMPU-DOC Roy Natho
verlangen, dass der Kunde COMPU-DOC
Roy Natho die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner
bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen
Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
d)
Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die Forderungen von COMPU-DOC Roy Natho um
mehr als 10%, wird COMPU-DOC
Roy Natho auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach Wahl von COMPU-DOC Roy Natho
freigeben.
11.
Software
11.1. Bei
von COMPU-DOC Roy Natho
angebotener Software handelt es sich um urheberrechtlich oder anderweitig
geschützte Werke.
11.2. Für
den Verkauf von Software gelten über diese AGB hinaus die Geschäfts- und
Nutzungsbedingungen des Herstellers für die jeweilige Software. Diese liegen
den Datenträgern regelmäßig bei oder befinden sich auf ihnen.
11.3.
Regelmäßig wird dem Käufer in den Nutzungsbedingungen des Herstellers nur ein
einfaches, unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt, d.h. er darf diese weder
kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht
bedarf einer besonderen Vereinbarung.
11.4. Mit
Vertragsschluss erkennt der Kunde auch die Geschäfts- und Nutzungsbedingungen
für die jeweilige Software gegenüber dem Hersteller an.
12.
Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung
12.1.
Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von COMPU-DOC Roy Natho
anerkannt sind. Außerdem ist der Kunde zur Ausübung eines
Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem
gleichen Vertragsverhältnis beruht.
12.2. Die
Rechte und Pflichten aus den mit COMPU-DOC
Roy Natho geschlossenen Verträgen können von dem Kunden nicht
ohne Einwilligung von COMPU-DOC
Roy Natho auf einen Dritten übertragen werden.
12.3.
Sofern eine ohne Zustimmung von COMPU-DOC
Roy Natho vorgenommene Abtretung gem. § 354a HGB dennoch wirksam
ist, wird hierdurch das Recht von COMPU-DOC
Roy Natho, mit etwaigen Gegenforderungen auch gegenüber dem
Kunden (Altgläubiger) aufzurechnen, nicht berührt.
13.
Export
COMPU-DOC
Roy Natho
weist darauf hin, dass die Ausfuhr der gelieferten Waren nur mit vorheriger
behördlicher Zustimmung erfolgen darf. Verbindliche Auskünfte bezogen auf die
Ausfuhr erteilt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA),
Eschborn/Taunus, www.bafa.de. Die Zustimmungserklärungen sind vom Kunden vor
der Verbringung der Ware einzuholen.
14.2. Auf
Verträge zwischen dem Kunden und COMPU-DOC
Roy Natho findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter
Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
14.3.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten i.S.d.
Handelsgesetzbuches, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtlichen Sondervermögen das für Magdeburg zuständige Gericht. Das
Gleiche gilt, soweit der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat
oder der im Klagewege in Anspruch zu nehmende Kunde nach Vertragsschluss seinen
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt oder sein
Wohnsitz oder sein gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung
nicht bekannt ist. COMPU-DOC
Roy Natho ist berechtigt, auch am Sitz des Kunden zu klagen.
15 Schlussbestimmungen
Auf den gesamten Vertrag findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Die
Geltung des einheitlichen UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Sollten sich
einzelne Geschäftsbedingungen als unwirksam erweisen, bleibt davon die
Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.